Apple abgemahnt: Rücksendungen sind nun auch ohne Original-Karton möglich

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(© 2017 Youtube/Apple )

Sieg für die Verbraucherzentrale NRW: Nach einer Abmahnung muss Apple nun die Bedingungen ändern, zu denen Produkte des Herstellers zurückgesendet werden können. Zuvor mussten Nutzer gleich mehrere strenge Auflagen einhalten, um etwa von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen oder ein Produkt wegen Mängeln zu reklamieren.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Apple sogar als "kundenfeindlich" bezeichnet – und das wohl nicht ohne Grund: Wenn Ihr zuvor beispielsweise ein iPhone 7 aus dem Online-Shop des Unternehmens bestellt habt, konntet Ihr dieses nur im Original-Karton und mit Original-Quittung zurücksenden. Offenbar wäre etwa ein Widerruf ausgeschlossen gewesen, wenn Ihr den Karton bereits weggeworfen hättet.

Testen beim Online-Shopping

Zudem sei eine Rückgabe von Apple-Geräten bisher nicht möglich gewesen, wenn Ihr beispielsweise ein Feature ausprobiert habt, das Ihr selbst nicht mehr deaktivieren konntet. Dies gilt beispielsweise für einige Sicherheitsfunktionen beim iPhone oder iPad. Bei vereinzelten Produkten war offenbar sogar eine Prüfung durch Apple oder einen autorisierten Partner nötig, ehe diese zur Rücksendung freigegeben wurden.

Apple habe diese Auflagen nun aus den AGB entfernt. Ihr müsst den Original-Karton also nicht mehr zwingend aufbewahren, falls Ihr im Rahmen Eures Widerrufsrechts Produkte zurücksenden wollt. Dieses Recht soll Nutzern die Möglichkeit eröffnen, auch über das Internet erworbene Waren ausführlich zu testen und zu prüfen. Innerhalb von 14 Tagen müsse eine Rücksendung also problemlos durchführbar sein – sofern das Produkt nicht beschädigt wurde.

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