iPhone 6s, iPad Pro & Co.: Apple beginnt 2016 mit Preiserhöhung

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Üblicherweise werden Smartphones und Tablets mit der Zeit günstiger. Apple-Geräte wie das iPhone 6s und das iPad Pro sind mit dem neuen Jahr in Deutschland aber teurer geworden. Der Grund für diese Entwicklung ist eine Gebühr, die alle Hersteller und Importeure seit Anfang des Jahres für jedes Smartphone und Tablet in Deutschland zahlen müssen.

Mit der sogenannten Urheberabgabe soll laut Deutschlands Digitalverband bitkom "das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden". Hersteller und Importeure von PCs müssen eine solche Pauschale bereits seit Längerem zahlen. Seit 2016 wird sie auch auf Smartphones und Tablets erhoben.

Hersteller sollen Kosten an Kunden weitergeben

6,25 Euro pro Smartphone und 8,75 Euro pro Tablet sind damit seit Beginn des Jahres fällig. Unternehmen, die Mitglied im bitkom-Digitalverband sind, zahlen nur 5 beziehungsweise 7 Euro. Auch Apple ist Mitglied und zahlt daher den verringerten Gebührensatz für iPhone 6s, iPad Pro und Co. Für die Erhebung der Pauschale von den Herstellern sowie für die Weitergabe an die Urheber der theoretisch kopierten Inhalte sind laut bitkom Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die VGL verantwortlich.

Die genannten Pauschalbeträge sind das Ergebnis langer und zäher Verhandlungen zwischen bitkom und den Verwertungsgesellschaften, die ursprünglich sogar Gebühren von 36 Euro für Smartphones und 15 Euro für Tablets gefordert hatten. Wie bitkom erklärt, ist es vorgesehen, dass die Hersteller die zusätzlichen Gebühren in ihre Preise aufnehmen und die Kosten so an den Kunden weitergeben. Auf diese Weise werde das legale Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material im privaten Rahmen indirekt in Rechnung gestellt. Mit der Preiserhöhung für iPhone 6s, iPad Pro und Co. hält sich Apple also im Grunde nur an die neuen Vorgaben in Deutschland. Ob andere Hersteller die Preise allerdings ebenfalls erhöhen oder die Gebühr im Gegensatz zu Apple aus Kulanz selbst übernehmen, muss sich noch zeigen. Die Preise in Samsungs Online-Shop scheinen bislang unverändert.

Der Verband bitkom erklärte Anfang Dezember 2015, dass man zwar froh über die Einigung zur Urheberabgabe sei, aber gleichzeitig auch das System dieser Pauschalabgabe kritisiere. Einerseits würden immer wieder neue Geräte erscheinen, bei denen überhaupt geprüft werden müsse, inwiefern diese zum Kopieren genutzt werden. Andererseits ginge der Trend zum Streamen von Inhalten, was eine Vervielfältigung im privaten Rahmen ohnehin nicht zulasse.

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