Polizei will auf Facebook und Twitter fahnden

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(© 2014 CC/Flickr: Marco_Broscheid )

Niedersachsen vermeldet bereits erste Erfolge, und bald will auch die Polizei in Sachsen mit geladenem Online-Profil auf Verbrecherjagd gehen. Geplant sei die Nutzung von Portalen wie Facebook oder Twitter, um mit Hilfe der Bevölkerung flüchtige Straftäter ausfindig zu machen – oder vermisste Personen aufzuspüren.

Die Vorteile der Fahndung auf Facebook oder Twitter liegen auf der Hand: Schnell ist mal ein Phantombild oder das Foto von einer vermissten Person hochgeladen, hunderte oder gar Tausende regional vernetzte Nutzer sind rasch informiert, teilen das Anliegen der Polizei und sind in der Lage, ohne Umwege selbst tätig zu werden und Hinweise zu geben. Wie es im Hamburger Abendblatt heißt, konnte Niedersachsens Polizei so bereits zwölf Fälle in zwei Jahren lösen. Ein Facebook-Posting wurde sogar einem mutmaßlichen Mörder zum Verhängnis, einem Wachmann aus Wolfsburg gelang die Identifizierung einer gesuchten Person.

Sogar eine Smartphone-App ist denkbar

Innenminister Ulbig  von der CDU spricht LVZ online zufolge sogar schon von einer bundesweiten Polizei-App für Smartphones. Die solle gezielt der Fahndungs- und Vermisstensuche dienlich sein und sich eventuell am Standort des Nutzers orientieren. Hagen Husgens, Mitglied der Polizeigewerkschaft, sieht definitiv Vorteile in der Nutzung sozialer Netzwerke und in einer Smartphone-App „das Polizeirevier für die Hosentasche“.

Justizminister Martens von der FDP wirft ein, dass die Nutzung von sozialen Netzwerken zur Fahndung nach Straftätern aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Gründen auf Einzelfälle oder schwerwiegende Straftaten beschränkt werden müsse. Personenbezogene Daten sollen „nicht länger als nötig“ zugänglich sein, macht der Minister deutlich. Sensible Daten haben außerhalb der Server von Verwaltungsbehörden nichts zu suchen.

Auch die Polizei muss mit der Zeit gehen

Martin Strunden, Sprecher des Innenministeriums, berichtet von internen Diskussionen über die Nutzung von Social Media-Diensten. „Eine endgültige Entscheidung ist aber noch nicht gefallen“, heißt es in einer Verlautbarung. Bisher sei die Resonanz auf polizeiliche Aktivitäten im Netz durchaus positiv. Das hat auch die kürzlich gelaufene Twitter-Aktion der Berliner Polizei gezeigt: Beamte haben 24 Stunden lang live von ihren Einsätzen berichtet, was mehr als eine Verdopplung der Follower zur Folge hatte.

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