Urteil legt fest: Apple muss gefundene iPhones nicht entsperren

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Mit einem iPhone verliert man nicht nur ein Stück Hardware, sondern auch Daten. Diese sind aber selbst dann noch vor fremden Zugriffen sicher, wenn ein Finder rechtmäßiger Eigentümer des Smartphones wird. Das sieht zumindest ein Münchner Gericht so und urteilte, dass Apple das iPhone nicht entsperren muss.

An Apples Ausdauer beim Entsperren von fremden iPhones Abendzeitung berichtet, hatte der Finder eines iPhones Apple verklagt. Der Grund: Das Unternehmen wollte das Smartphone, dessen rechtmäßiger Besitzer er inzwischen sei, nicht entsperren.

Apple verweigert Freischaltung des gefundenen iPhones

Der Kläger hatte das iPhone 2016 gefunden und ins Fundbüro gebracht. Da sich der Besitzer dort nicht innerhalb von sechs Monaten meldete, erhielt es der Finder als neuer rechtmäßiger Besitzer zurück. Doch benutzen konnte er sein neues Smartphone nicht. Es war gesperrt und ließ sich deswegen nicht zurücksetzen. Sein Versuch, das Gerät von Apple entsperren zu lassen, scheiterte. Deswegen reichte er beim Amtsgericht München Klage auf Freischaltung des iPhones ein.

Die Klage wies das Gericht ab. Der Kläger habe nur "Eigentum an einem gesperrten und damit für ihn eben nicht nutzbaren iPhone erworben", heißt es in dem Urteil. Das könnte man mit "Behalten wie gefunden" übersetzen. Zudem habe das Gericht erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Entsperrung des iPhones, "da nach Freischaltung ein Zugriff auf sämtliche, auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre." Gerade das solle mit der Sperre verhindert werden.

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