Netflix, Sky, Amazon Prime & Co. dürfen nun mit auf Reisen ins Ausland

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netflix, streamen, urlaub, hängematte (© 2018 Shutterstock / Alex Ruhl )

Ab dem 1. April 2018 greift die sogenannte "Portabilitätsverordnung". Hinter dem sperrigen Begriff versteckt sich eine gute Nachricht für alle Nutzer von kostenpflichtigen Streaming-Diensten, die ihre Filme, Serien oder auch Bundesliga gern im Ausland (weiter)schauen möchten. 

Wer sich in der EU bewegt, tut das frei und ohne Reisepass. Lediglich ein paar Annehmlichkeiten des Lebens dürfen die Ländergrenze nicht passieren: zum Beispiel die dritte Staffel der Lieblingsserie, die man in Deutschland angefangen hat, die im Ausland aber noch nicht verfügbar ist oder auch die gute, alte Bundesliga, die über Sky in Deutschland gestreamt werden kann, nicht aber ein paar Kilometer weiter in Polen. Schuld daran ist unsere jeweilige IP-Adresse, die verrät, dass wir Deutsche auf Reisen sind. Das sogenannte "Geoblocking" übernimmt dann den Rest: Sorry, "Der von Ihnen gewünschte Inhalt ist in diesem Land nicht verfügbar." Das liegt daran, dass Netflix in dem jeweiligen Land die Rechte an dem Inhalt nicht hat und diesen dort seinem deutschen Nutzer nicht anbieten kann. Dass eben das nicht ganz fair ist, vor allem wo es sich ja um Dienste handelt, für deren uneingeschränkte Nutzung man bezahlt, ist auch der EU-Kommission aufgefallen.

Ab dem 1. April streamen wir auf unseren "vorübergehenden" Auslandsaufenthalten

Die neue Portabilitätsverordnung wurde vor knapp einem Jahr verabschiedet, am 1. April tritt sie in Kraft. Fortan werden wir also im EU-Ausland gucken können, was uns in Deutschland vom Streaming-Dienst unserer Wahl versprochen wurde. Gut so, wer eine Serie suchtet, sollte diese schließlich auch auf Geschäftsreise oder im Urlaub weitersuchten dürfen! Ein Problem gibt es aber noch zu lösen: Die Verordnung sieht vor, dass die Regelung nur für "vorübergehende" Auslandsaufenthalte gilt. Spaßig wird es sicherlich, juristisch festzulegen, welcher Zeitraum "vorübergehend" ist – und welcher zu lang, permanent oder zu oft. Ein, zwei Wochen dürften wenig strittig sein, aber beim Auslandsemester könnten die Streaming-Anbieter schon hellhörig werden.

Übrigens: Die Mediatheken der Öffentlich Rechtlichen sind von der Regelung ausgeschlossen, da es sich bei diesen streng genommen um keinen Bezahl-Service handelt. Vielreisende, die gern ihr Smartphone dabei haben, finden hier noch nützliche Lifehacks, von denen ihr garantiert noch nicht alle kennt. In diesem Sinne: Viel Spaß beim Reisen – und Streamen!

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