Musik von YouTube herunterladen: Ist der Download eigentlich legal?

YouTube-App
Youtube-App (© 2017 CURVED )

Wer braucht einen Streaming-Dienst, wenn man sich Songs als MP3 auch gratis bei YouTube herunterladen kann. Aber darf man das eigentlich? Alles, was ihr zum Thema wissen müsst, lest ihr hier.

YouTube ist nicht nur das größte Videonetzwerk der Welt, sondern auch ein Anlaufpunkt, um kostenlos Musik zu hören. Denn viele Künstler laden ihre Musikvideos zum kostenlosen Anschauen auf die Plattform. Mit sogenannten Konvertern lässt sich die Audiospur eines solchen Musikvideos aber auch als MP3-Datei herunterladen und offline anhören. Aber darf man das eigentlich oder macht man sich dadurch strafbar? Schließlich handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material.

Das sagt YouTube

YouTube zumindest untersagt den Download. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es sehr sperrig:

"Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist."

Den Begriff "Streaming" beschreibt YouTube als digitale Übertragung des Materials auf ein internetfähiges Endgerät, bei der "die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer." Im Klartext: Anschauen im Internet ist erlaubt, der Download des Materials allerdings nicht. Macht sich also strafbar, wenn man YouTube-Videos in MP3s umwandelt und herunterlädt?

Das sagen die Anwälte

Medienrechtsanwalt Christian Solmecke vertritt seit Jahren die Meinung, dass der Download der Tonspur eines YouTube-Videos unter bestimmten Voraussetzung legal ist. In einem Video führt Solmecke an, dass ihr vom Recht auf Privatkopie Gebrauch machen könnt. Das heißt: Für den privaten Gebrauch stellt es seiner Auffassung nach kein Problem dar, wenn ihr die Tonspur als MP3 herunterladet, sofern ihr keinen Kopierschutz umgeht. Und das ist bei YouTube nicht der Fall. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Wollt ihr die Musik aber für kommerzielle Zwecke nutzen, um damit Geld zu verdienen, dürft ihr euch nicht einfach bei YouTube bedienen.

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Zusätzlich heißt es in einem Blog-Eintrag der Kanzelei Wilde Beuger Solmecke, ein Download sei unbedenklich, "wenn das Original, also das Youtube Video, nicht offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht worden ist."  Dabei stehen Nutzer vor dem Problem, dass sie nicht eindeutig erkennen können, ob ein Video unter Verletzung von Urheberrechten auf der Plattform veröffentlicht wurde, wie die Kanzelei schon 2012 ausführte. Denn längst nutzen auch viele Künstler YouTube, um ihre Musik und Videos zu bewerben.

Laut Solmecke gilt ein Video aber nur dann als offensichtlich rechtswidrig, wenn ihm "die Rechtswidrigkeit ihm gewissermaßen auf die Stirn geschrieben ist." Das sei etwa bei einem Kinofilm der Fall, der klar erkennbar im Kinosaal abgefilmt wurde. In Sachen YouTube könne der Nutzer eine Rechtmäßigkeit eines Videos aber nicht nachprüfen. "Er muss daher davon ausgehen, dass das Youtube Video nicht offensichtlich rechtswidrig ist", so der Anwalt im Blog.

Und was ist mit den AGBs?

Diese Meinung untermauert Niklas Plutte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in seinem Blog. Nutzer stünden zwar vor dem Problem, dass auf YouTube durchaus auch rechtswidrige Inhalte hochgeladen würden. Es sei aber zu beachten, dass große Musikunternehmen "binnen kurzer Frist dafür sorgen, dass illegale Angebote von der Internetplattform entfernt werden." Ihr solltet lediglich bei ganz neuen Videos abwarten, ob der Clip auf YouTube bleibt oder wegen möglicher Urheberrechtsverletungen wieder entfernt wird.

Aber was ist denn nun eigentlich mit den AGBs von YouTube? Diese untersagen doch eigentlich den Download. Solmecke hat dafür eine praktische Lösung: Wer sich bei YouTube nicht anmeldet, stimmt auch den AGB nicht zu. Auch, wenn man zum Zeitpunkt des Downloads nicht angemeldet sei, finden die AGB laut Solmecke keine Anwendung.

Bevor ihr nun aber eure Musikbibliothek kostenlos aufstockt, solltet ihr beachten, dass die Annahmen der Anwälte bislang noch nicht durch ein Gerichtsurteil untermauert wurden. Das liegt allerdings auch daran, dass bislang noch kein Nutzer für den Download von MP3-Dateien bei YouTube abgemahnt wurde.

Wie findet ihr das? Stimmt ab!
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