Pixel 2: Specs offenbar geleakt

So stellt sich der Designer das Google Pixel 2 vor
So stellt sich der Designer das Google Pixel 2 vor (© 2017 YouTube / Concept Creator )
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Die Specs des Google Pixel 2 sind offenbar geleakt. So will XDA-Developers die technischen Spezifikationen des neuen Topmodells von einem Insider erfahren haben. Das Smartphone soll in zwei unterschiedlichen Größen erscheinen, mit den Codenamen "Walleye" und "Taimen".

Walleye ist mit einer Bildschirmdiagonale von 4,97 Zoll demnach das kleinere Gerät. Daher löse das Display auch "nur" in Full-HD auf. Auf schmale Seitenränder müssen Käufer angeblich verzichten: Das Design des kompakteren Pixel 2 entspricht angeblich weitestgehend dem Vorgänger. Stereolautsprecher sollen mit an Bord sein, dafür aber kein Klinkenanschluss – iPhone 7 lässt Grüßen. Als Chip nennt der Tippgeber einen Snapdragon 835 samt 4 GB Arbeitsspeicher. Der interne Speicher soll zumindest in einer Variante 64 GB betragen.

Die Rückkehr des Nexus?

Mit einem 5,99-Zoll-Display soll Taimen das XL-Modell beerben. Das ist etwas größer als ein angeblicher Datenbank-Eintrag zum Pixel 2 XL erwarten ließ. Das Gerät sei mit einem OLED-Screen ausgestattet, der mit 1440p auflöst. Anders als beim kleinen Schwestermodell sollen die Seitenränder des Bildschirms schmaler ausfallen als beim Vorgänger, während auch hier ein Snapdragon 835 zum Einsatz komme. Dabei soll ein Teil der Kerne mit bis zu 2,45 GHz takten. Der Arbeitsspeicher betrage auch hier 4 GB RAM, wobei eine Ausführung mit 128 GB internem Speicher geplant sein soll.

Als Materialien für die Rückseite des Pixel 2 XL setze Google erneut auf Glas und Metall, wobei der Fingerabdrucksensor nicht mehr in Glas eingefasst sei. Eine Dualkamera besitze das Gerät nicht, lediglich einen Dual-LED-Blitz. Ob beide Smartphones unter dem Namen "Pixel" erscheinen, ist unklar: So werde der Fingerabdrucksensor von der Software des kleineren Walleye als "Nexus Imprint" bezeichnet. Im großen Taimen sei hingegen die Rede von "Pixel Imprint". XDA-Developers merkt an, dass der Leaker bereits in der Verganenheit zutreffende Details bekannt gegeben habe und vertrauenswürdig sei. Der Informant habe zudem mindestens an eines der beiden Geräte selbst Hand anlegen können.

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