PlayStation Store: Verbraucherzentrale mahnt Sony wegen Guthaben-Klausel ab

PlayStation Network
PlayStation Network (© 2018 SIE )

Wenn ihr den PlayStation Store und weitere PSN-Dienste mit der PS4 nutzen wollt, müsst ihr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sony zustimmen. Hier sind jedoch Klauseln enthalten, die von der Verbraucherzentrale NRW kritisiert worden sind. Eine Passage wird dabei sogar als "kundenfeindlich" bezeichnet. Dafür hat Sony nun eine Abmahnung erhalten.

Die AGB des PlayStation Network gestattet es Sony, euer PSN-Guthaben nach Ablauf von 24 Monaten zu löschen, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Demnach darf der Hersteller das Guthaben auf eurem PSN-Konto ohne Gegenleistung einstreichen, wenn ihr es nicht für Käufe nutzt. Dies sei "kundenfeindlich" und ein Grund für die Abmahnung. Sony ist aber offenbar nicht das einzige große Unternehmen, das so eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen besitzt.

Eltern haften für ihre Kinder

Grund für Kritik liefert auch eine Klausel, laut der Eltern alle durch ihre minderjährigen Kinder verursachten Kosten tragen müssen – etwa bei Spiele- oder In-Game-Einkäufen über das PlayStation Network. Zuletzt sei es mangelhaft, dass Sony nicht darauf hinweist, dass Nutzer auf ihr Widerrufsrecht verzichten, wenn sie einen digitalen Inhalt nach dem Kauf herunterladen.

Die Verbraucherzentrale NRW verlangt, dass Sony die genannten Klauseln nicht mehr zum Einsatz bringt. Sofern keine Reaktion des PlayStation-Herstellers erfolgt, soll eine Klage vor Gericht folgen. Zumindest was den Wegfall von PSN-Guthaben angeht, können wir euch aber auch gute Nachrichten liefern: Laut Heise ist der Verbraucherzentrale noch kein Fall bekannt, bei dem Sony die Klausel aktiv angewendet hat.

Wie findet ihr das? Stimmt ab!
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