Snapchat sagt Nutzern die Erhaltung der Privatsphäre zu – trotz neuer AGB

(© 2014 Snapchat, CURVED Montage )

Ende Oktober hat Snapchat mit einem Update für Wirbel gesorgt. Neben neuen Filtern gab es nämlich auch neue AGB, die dem Unternehmen hinter der Messaging-App erlauben, verschickte Bilder und Videos , Benutzernamen und Aufnahmen Eurer Stimme zu speichern und mit Geschäftspartnern zu teilen. Nun nimmt Snapchat im eigenen Blog Stellung und erklärt, dass die Aufregung unbegründet ist.

Laut Snapchat bleiben versendete Snaps und Chats immer noch genauso privat, wie sie es bisher waren. Die Datenschutzerklärung der Messenger-App verspreche schließlich auch weiterhin, dass diese Nachrichten automatisch gelöscht werden, sobald der Empfänger sie angesehen hat oder sie ihre Lebensspanne von maximal 30 Tagen durchlaufen haben. Während Chats vom Empfänger und auch vom Sender direkt über die App gespeichert werden könnten, sei es zudem weiterhin möglich, Bilder als Screenshot oder mit anderen Mitteln zu speichern.

AGB-Änderungen sollen nun verständlicher sein

Snapchat gibt an, dass die Erlaubnis zur weiteren Verwendung von Nutzerinhalten auch bereits Teil vorheriger Versionen der AGB gewesen sei. Diese sei notwendig, um beispielsweise Live Stories aus einer Sammlung von Snaps von mehreren Nutzern im Rahmen eines Events generieren zu dürfen. In-App-Käufe wurden in den AGB verankert, um den Verkauf von Replays innerhalb der Messenger-App abzudecken. Auch einige zukünftige Features könnten womöglich kostenpflichtig werden.

Snapchat erklärt, dass man sich Mühe gegeben habe, Nutzer auf die Privatsphären-Einstellungen der App hinzuweisen. Hauptanliegen sei es gewesen, die AGB mit der neuen Formulierung verständlicher zu machen. Man versuche stets, der Community gegenüber direkt und aufrichtig zu sein.

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