Diese "Waffe" holt jede Drohne vom Himmel

Battelle's DroneDefender
Battelle's DroneDefender (© 2016 Battelle )
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Der Luftraum wird auch hierzulande immer stärker von privaten Drohnen bevölkert. In den USA scheint das noch schlimmer zu sein. Denn dort gibt es inzwischen "Waffen", die Drohnen vom Himmel holen.

Wir reden hier aber nicht von Patronen, mit denen die Drohnen in der Luft gewaltsam den Technik-Tod sterben und als Haufen Schrott in den Boden einschlagen, sondern von Störsignalen, die die Flugobjekte manipulieren.

Drohne wird zum Landen gezwungen

Die "Battelles DroneDefender" ist eine solche Waffe. Der Körper dieses Geräts ist dem eines normalen Gewehrs sehr ähnlich und hat sogar eine Art Zielfernrohr. Doch vorne befinden sich anstelle eines Laufes zwei Antennen, die Störsignale aussenden. Der DroneDefender wurde entwickelt, um elektromagnetische Wellen in einem Umkreis von 400 Metern zu "jammen". So verliert der Drohnen-Pilot die Kontrolle über sein Flugobjekt. Dieses fällt dann aber nicht vom Himmel, sondern wird so manipuliert, dass es zu seinem per GPS gespeicherten Ausgangspunkt zurückfliegt – wenn die Drohne das beherrscht. In wenigen Fällen kann die Drohne auch an der Stelle des "Abschusses" zum Landen gebracht werden.

Bisher ist der Einsatz dieser Geräte noch der amerikanischen Regierung und Homeland Security vorbehalten, um private oder feindliche Drohnen von No-Fly-Zones, wie zum Beispiel Flughäfen, fernzuhalten. Mehr als 100 dieser "Waffen" sind bereits im Einsatz. Doch irgendwann werden diese Geräte vielleicht auch der breiten Masse zur Verfügung stehen, um den eigenen Hinterhof zu verteidigen.

Abschuss kann strafbar sein

Vor allem von Kamera-Drohnen können sich Menschen belästigt fühlen. Klar, niemand will ungefragt fotografiert oder gefilmt werden. Ein Abschuss ist gesetzlich aber nur erlaubt, wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig gerufen werden kann. Außerdem müsst Ihr im Streitfall beweisen können, dass Ihr von der Drohne unrechtmäßig gefilmt oder fotografiert wurdet, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Könnt Ihr das nicht beweisen, droht Euch schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Wie findet ihr das? Stimmt ab!
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